Um die Tilgung auch wirklich leisten zu können, sollte man sich vor jedem Kredit Gedanken über seine finanzielle Leistungsfähigkeit machen.
Wird ein Darlehensvertrag an der Haustür abgeschlossen und
ist dieses grundpfandrechtlich gesichert, so kann nicht nach dem
Haustürwiderrufsgesetz widerrufen werden, wenn es sich um einen
Verbraucherkredit handelt.
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Wer schlau ist, sichert sich dieses günstige Baugeld durch eine langfristige Zinsfestschreibung.. |
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